Gesetzliches Vorsorgeprogramm

Untersuchungen

mit Blutdruckmessung, Gewichtsüberprüfung, Urinkontrollen, Überprüfen des Muttermundes und des Gebärmutterwachstums (in 4-wöchigen, später 2-wöchigen Abständen).

Blutabnahme

zur Überprüfung von Infektionen, Hämoglobinwert, Blutgruppenbestimmung und Antikörpersuchtest (in regelmäßigen Abständen).

Ultraschalluntersuchungen

1. Screening: 9. bis 12. Woche
2. Screening: 19. bis 22. Woche
3. Screening: 29. bis 32. Woche

Herzton-Wehen-Schreiber

auch für Zwillinge bei medizinischer Begründung

Rhesusfaktor-Bestimmung

Die Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors aus dem Blut der schwangeren Frau ist nun technisch möglich. Sie ist vorgesehen bei Rh-negativen Schwangeren mit deren Zustimmung nach einem ärztlichen Aufklärungsgespräch. Hierdurch werden unnötige Rhesusschutzspritzen vermieden. Diese Untersuchung ist eine Leistung aller Krankenkassen.

Blutzucker-Belastungstest

Etwa 5% aller Schwangeren haben im Laufe der Schwangerschaft Probleme mit der Blutzuckerregulation und erkranken an einem Schwangerschaftsdiabetes. Ein solcher unerkannter Diabetes ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod. Risiken für das Kind sind eine erhöhte Neigung zu hohem Geburtsgewicht, Unterzuckerung nach der Geburt und eine Placenta-Insuffizienz (Erschöpfung des Mutterkuchens) mit Wachstumsstillstand. Risiken für die Mutter sind eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, eine "Schwangerschaftsvergiftung" (EPH-Gestose), eine erhöhte Fruchtwassermenge, Harnwegsinfektionen u. v. m. Mehr Informationen...

NIPT (Nicht-invasiver pränataler Test)

Seit dem 01.07.2022 ist der NIPT unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wir beraten Sie gerne ausführlich dazu. Mehr Informationen...