Aktuelle Informationen
Neue Zuzahlungsregelungen beim Arztbesuch
- Höhe der Zuzahlung:
Es fällt eine sog. Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal beim Besuch des Arztes oder Zahnarztes an.
- Ausnahmen bei Überweisungen:
Bei Überweisung von einem Arzt zu einem anderen Arzt wird dort keine Praxisgebühr mehr erhoben, wenn der zweite Arztbesuch im selben Quartal erfolgt.
- Erklärung:
10 EUR pro Quartal bedeutet: Egal, wie oft man zu einem Arzt geht, und egal, zu wie vielen Ärzten man (mit Überweisung) geht: Man zahlt insgesamt nicht mehr als 10 EUR Praxisgebühr innerhalb eines Quartals.
Für den Zahnarztbesuch wird eine separate Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal erhoben.
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