Aktuelle Informationen
Neue Zuzahlungsregelungen bei Arznei- und Verbandmitteln
- Höhe der Zuzahlung:
Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR pro Arznei- oder Verbandmittel. In jedem Fall darf die Zuzahlung den Preis des Mittels nicht überschreiten.
- Beispiele:
- Ein Medikament kostet 10 EUR. 10% entsprechen 1 EUR, die Zuzahlung beträgt aber den Mindestanteil von 5 EUR.
- Ein Medikament kostet 75 EUR. Die Zuzahlung beträgt 10% vom Preis, also 7,50 EUR.
- Ein Medikament kostet 120 EUR. 10% entsprechen 12 EUR, aber die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 EUR begrenzt.
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